Die G-Untersuchungen in Homburg

 

Der Focus von arbeitsmedizinischer Vorsorge nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ist auf eine individuelle Aufklärung und Beratung gerichtet; auch zu Fragen des Erhalts der Beschäftigungsfähigkeit. Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) regelt auf der Grundlage der jeweiligen Gefährdungsbeurteilung die Anlässe zur Vorsorge.

Die Rechtsnormen haben sich für die Untersuchungen seit 2013 geändert, die neue Rechtsnorm ist die Arbeitsmedizinische Vorsorge Verordnung (ArbMedVV). Dennoch werden die allbekannten G-Ziffern (Handlungsempfehlungen der DGUV) oft zur schnellen Orientierung genutzt.

Häufige Beratungs- und Untersuchungsanlässe für arbeitsmedizinische Vorsorgen sind:

  • Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung z.B. für Erzieherinnen, Arzthelferinnen etc.
  • Tätigkeiten mit Feuchtarbeit z.B. für Reinigungspersonal, medizinisches Personal etc.
  • Tätigkeiten mit Lärmexposition z.B. für Produktionsmitarbeiter, Handwerk etc.
  • Tätigkeiten mit Gefahrstoffen z.B. bei Herstellungsprozessen, Staubentwicklung etc.
  • Tätigkeiten in den Sub-Tropen z.B. bei berufsbedingter Reise

Vorsorge ist ein wichtiger Beitrag, um die Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter zu erhalten und arbeitsbedingten Erkrankungen vorzubeugen. Neben der tätigkeitsbezogenen Untersuchung steht die Beratung im Vordergrund.

Unsere Betriebsärzte sind für alle arbeitsmedizinischen Vorsorgen und Untersuchungen zugelassen. Es wird zwischen drei Typen von arbeitsmedizinischen Vorsorge unterschieden: • Pflichtuntersuchung z.B. beim Umgang mit bestimmten Gefahrstoffen z.B. Asbest
• Angebotsuntersuchung z.B. für Mitarbeiter am Bildschirmarbeitsplatz
• Wunschuntersuchung z.B. Gesundheits „check-up“

Wir sind für entsprechendes Biomonitoring qualifiziert und richten uns nach den jeweiligen Leitlinien. Im Vordergrund steht jedoch immer die Beratung im Arbeitsumfeld. Insofern wird bei der Vorsorgebescheinigung keine Angabe hinsichtlich Eignung vorgenommen. Es wird lediglich die Teilnahme an der z.B. Pflichtvorsorge bestätigt gegenüber dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer ohne jegliche medizinische Angaben. 

 

Wir führen alle G-Untersuchungen und Eignungsuntersuchungen durch. Die allbekannten G-Ziffern (Handlungsempfehlungen der DGUV) werden zur schnellen Orientierung genutzt. Die Rechtsnormen haben sich für die Untersuchungen seit 2013 geändert, die neue Rechtsnorm ist die Arbeitsmedizinische Vorsorge Verordnung (ArbMedVV). Mehr Information hierzu siehe bitte unten.

Übersicht über die G-Ziffern:

• G 1.1 Mineralischer Staub: Silikogener Staub
• G 1.2 Mineralischer Staub: Asbestfaserhaltiger Staub
• G 1.3 Künstlicher mineralischer Faserstaub der Kategorie 1 oder 2 (Aluminiumsilikatwolle)
• G 1.4 Staubbelastung
• G 2 Blei oder seine Verbindungen
• G 3 Bleialkyle
• G 4 Gefahrstoffe, die Hautkrebs verursachen können
• G 5 Glycerintrinitrat (Nitroglycerin)
• G 6 Kohlenstoffdisulfid (Schwefelkohlenstoff)
• G 7 Kohlenmonoxid
• G 8 Benzol
• G 9 Quecksilber oder seine Verbindungen
• G 10 Methanol
• G 11 Schwefelwasserstoff
• G 12 Phosphor (weißer) • G 13 Chloroplatinate
• G 14 Trichlorethen (Trichlorethylen) und andere Chlorkohlenwasserstoff-Lösungsmittel
• G 15 Chrom VI–Verbindungen
• G 16 Arsen oder seine Verbindungen
• G 17 künstliche optische Strahlung
• G 19 Dimethylformamid
• G 20 Lärm
• G 21 Kältearbeiten
• G 22 Säureschäden der Zähne
• G 23 Obstruktive Atemwegserkrankungen
• G 24 Hauterkrankungen (mit Ausnahme von Hautkrebs)
• G 25 Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten
• G 26 1-3 Atemschutzgeräte
• G 27 Isocyanate
• G 28 Arbeiten in sauerstoffreduzierter Atmosphäre • G 29 Benzolhomologe (Toluol, Xylol)
• G 30 Hitzearbeiten
• G 31 Überdruck
• G 32 Cadmium oder seine Verbindungen
• G 33 Aromatische Nitro- oder Aminoverbindungen
• G 34 Fluor oder seine anorganischen Verbindungen
• G 35 Arbeitsaufenthalt im Ausland unter besonderen klimatischen oder gesundheitlichen Belastungen
• G 36 Vinylchlorid
• G 37 Bildschirmarbeitsplätze
• G 38 Nickel oder seine Verbindungen
• G 39 Schweißrauche
• G 40 Krebserzeugende und erbgutverändernde Gefahrstoffe – allgemein
• G 41 Arbeiten mit Absturzgefahr
• G 42 Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung
• G 44 Hartholzstäube (Buchen- und Eichenholzstaub)
• G 45 Styrol
• G 46 Belastungen des Muskel- und Skelettsystems

Bestimme G-Untersuchungen werden zu den Eignungsuntersuchungen gezählt.