Eignungsuntersuchungen



Eignungsuntersuchungen werden aufgrund unterschiedlicher Ziele und Rechtsgrundlagen getrennt von der arbeitsmedizinischen Vorsorge betrachtet. Beispiele für häufige Eignungsuntersuchungen sind

  • Einstellungsuntersuchungen
  • G-Untersuchungen für Tätigkeiten mit Absturzgefahr (G41)
  • G-Untersuchung für Fahr-Steuer-Überwachungstätigkeiten (G25)
  • G-Untersuchungen für das Tragen von schwerem Atemschutz (G26.3)
  • Untersuchungen für das Tragen von schwerem Atemschutz im Rahmen der FwDV

Die Durchführung von Eignungsuntersuchungen ist vorrangig den Interessen des Arbeitgebers zuzuordnen.
Kernthema der Feststellung der Eignung ist die Frage, inwiefern von dem untersuchten Individuum eine Gefahr für Beschäftigte und Sachmittel der Firma ausgehen können. Stichworte sind gesundheitliche Voraussetzungen, Personalauswahl, Rechtssicherheit für den Arbeitgeber und die Fürsorgepflicht. Die Eignungsbescheinigung enthält keine Angeben über medizinische Daten, jedoch wird eine Aussage über die Eignung getroffen.
Demgegenüber dient die Vorsorge dem Erkennen und Verhüten von arbeitsbedingten Erkrankungen und dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit. Zentrales Ziel der entsprechenden Rechtsnorm (ArbMedVV) ist die Stärkung des Rechtes der Beschäftigten auf informationelle Selbstbestimmung und Datenschutz. Die sogenannte Vorsorgebescheinigung enthält keine Aussagen über Eignung oder medizinische Daten.
Beispiele für häufige Vorsorgen sind

  • Tätigkeiten an Bildschirmgeräten (G37)
  • vorschulische Kinderbetreuung (G42)
  • Umgang mit Gefahrstoffen (z.B. Asbest (G1), Benzol (G8,27..)

Wir beraten Sie gerne zu diesem komplexen Thema.